Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung bedeutet, dass der Verursacher für einen von ihm verschuldeten Schaden in unlimitierter Höhe zu haften hat.
Dieses Schadenersatzrecht gilt gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Damit ein Geschädigter seine Ersatzansprüche durchsetzen kann, ist neben dem Verschulden des Schädigers aufgrund dessen rechtswidriger Handlung, auch ein tatsächlich eingetretener Schaden Voraussetzung.

Gut zu wissen!

Haftpflichtversicherungen leisten nur im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme. Da man gemäß ABGB in voller Höhe haftet, empfiehlt es sich immer höhere Versicherungssummen zu wählen.