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Vermögensschaden

Als Vermögensschäden bezeichnet man finanzielle Nachteile am Vermögen des/der Geschädigten.

In der Haftpflichtversicherung wird zwischen „abgeleiteten Vermögensschäden“ und „reinen Vermögensschäden“ unterschieden.

  • Abgeleitete Vermögensschäden
    ein Nachteil am Vermögen des Geschädigten aufgrund eines Sach‐ oder Personenschadens
  • Reine Vermögensschäden
    Im Gegensatz zum abgeleiteten Vermögensschaden ist der Nachteil am Vermögen des Geschädigten keine Folge eines erlittenen Sach‐ oder Personenschadens

In der Regel sind abgeleitete Vermögensschäden im Rahmen von Haftpflichtversicherungen gedeckt. Reine Vermögensschäden müssen gesondert vereinbart oder eine eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine solche Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Voraussetzung um überhaupt das jeweilige Gewerbe ausüben zu dürfen. Dies gilt bspw. für Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Notare, etc.

Gut zu wissen!

Bei Deiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist der reine Vermögensschaden automatisch bis € 80.000 mitversichert.

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Haftpflichtversicherung, V|Schaden-/Versicherungsfall

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