Unterversicherungsverzicht

Bei einem Unterversicherungsverzicht kommt es im Schadenfall zu keiner Leistungskürzung durch den Versicherer, wenn die Versicherungssumme geringer ist als der Versicherungswert.

In der Regel wird im Privatbereich ein Verzicht des Einwands einer Unterversicherung bei Eigenheim– und Haushaltsversicherungen vereinbart, wenn die Ermittlung der Versicherungssumme anhand der verbauten Fläche eines Gebäudes bzw. der Wohnnutzfläche einer Wohnung erfolgt und die Versicherungssumme im Schadenfall trotzdem in einem geringen Ausmaß unter dem tatsächlichen Versicherungswert liegt.

Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass die Flächen richtig angegeben wurden.

Solche Textierungen sind, sofern es sie gibt, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer zu finden.

Gut zu wissen!

Um eine Unterversicherung zu vermeiden kannst Du auch eine Vorsorgedeckung, Indexklausel oder eine Erstrisikoversicherung vereinbaren.