Vorsorge-Vereinbarung
(Vorsorgeversicherung) Vorsorge-Vereinbarungen bzw. -Versicherungen werden abgeschlossen um der Problematik einer Unterversicherung bei einem laufenden Versicherungsvertrag aufgrund von Wertsteigerungen an den versicherten Sachen, bspw. durch Neuanschaffungen oder veränderte Bewertungsgrundlagen, vorzubeugen.
Eine Vorsorgevereinbarung schließt eine durch erhöhte Versicherungswerte entstandene Deckungslücke vorübergehend indem ein bestimmter Prozentsatz der Versicherungssumme, in der Regel 10% bis 20%, als Vorsorgewert vereinbart wird. Der Versicherungsnehmer hat nach der Veränderung seiner Versicherungswerte eine vertraglich vereinbarte Frist um seinen Versicherer darüber zu informieren.
Beispiel:
Ein Betrieb hat eine Betriebseinrichtungsversicherung mit einer Versicherungssumme von € 100.000 und schafft sich eine neue zusätzliche Maschine an mit einem Wert von € 20.000. Noch bevor der Versicherungsvertrag angepasst werden kann, kommt es zu einem Feuerschaden idHv. € 60.000.
Da die Versicherungssumme mit € 100.000 unter dem neuen Versicherungswert von € 120.000 liegt, kommt es zu einer Unterversicherung und die Schadenleistung des Versicherers wird im entsprechenden Verhältnis gekürzt auf € 50.000.
Hätte man die „Vorsorge“ vereinbart, wäre die Unterversicherung für die Leistung unberücksichtigt geblieben.
Vorsorgedeckungen werden üblicherweise für Gebäudeversicherungen, Betriebsversicherungen und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen.
Vorsorgevereinbarungen ersetzen nicht die gesetzlichen Regelungen für Gefahrenerhöhungen.
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