Direktversicherung

Der Begriff Direktversicherung kommt aus dem Bereich der Betrieblichen Altersvorsorge. Es wird eine Lebens– oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abgeschlossen.

Direkt bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer.

Möglich ist eine solche Versicherung ausschließlich für Arbeitnehmer. Selbständige, die keine Arbeitnehmereigenschaft haben, können eine solche Versicherung nicht abschließen.

Die Prämie stellt für den Arbeitgeber eine volle Betriebsausgabe dar und der Bezug der Versicherungsleistung für den Arbeitnehmer ist steuerfrei. Erforderlich ist die Definition einer bestimmten Gruppe, für eine solche Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Definition der Gruppe ist nicht vorgegeben und kann mehr oder weniger frei formuliert werden, wie bspw. „Mitarbeiter mit einer Unternehmenszugehörigkeit von 10 Jahren“.