Zeitwert
Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache zum Schadenseintritt.
Anders als bei dem Neuwert oder Wiederbeschaffungswert, wird bei einem Zeitwert die alters- und abnutzungsbedingte Entwertung berücksichtigt.
Um den Zeitwert einer Sache zu ermitteln, muss also der Neuwert dieser Sache bekannt sein um davon die Wertminderung, die sich aufgrund des Alters und der Abnützung bzw. Gebrauchs ergibt, abzuziehen.
Zeitwert = Neuwert abzügl. alters-/abnutzungsbedingte Wertminderung
Ist der Zeitwert einer versicherten Sache, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts geringer als 40% des Neuwertes, wird auch bei einer vereinbarten Neuwertentschädigung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur der Zeitwert ersetzt.
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