Zeitwert

Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache zum Schadenseintritt.
Anders als bei dem Neuwert oder Wiederbeschaffungswert, wird bei einem Zeitwert die alters- und abnutzungsbedingte Entwertung berücksichtigt.

Um den Zeitwert einer Sache zu ermitteln, muss also der Neuwert dieser Sache bekannt sein um davon die Wertminderung, die sich aufgrund des Alters und der Abnützung bzw. Gebrauchs ergibt, abzuziehen.

Berechnungsmöglichkeit:
[Neuwert] – [alters-/abnutzungsbedingte Wertminderung pro Jahr] +/- [Wertkorrektur]

Es gibt 2 Betrachtungen des Zeitwertes:

  1. Wirtschaftlicher Zeitwert (siehe Abschreibung)
    idR. bei Geräten, die betrieblich genutzt werden.
    Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre
    1. Jahr = 100%
    2. Jahr = 75%
    3. Jahr = 50%
    nach dem 3. Jahr liegt der Zeitwert bei 0% (bspw. wegen des techn. Fortschritts)
  2. Technischer Zeitwert
    der technische Zeitwert ist idR. höher als der wirtschaftliche Zeitwert, da Geräte und Maschinen länger genutzt werden (können).
    Grundsätzlich kann man annehmen, dass technische Komponenten bis etwa 10 Jahre im Betrieb idR. noch einen Zeitwert von mindestens 30% haben; danach weniger.

Beispiel für eine Zeitwertberechnung:
Der Neuwert für eine technische Ausstattung betrug bei der Anschaffung im Jahr 2019 EUR 15.000,-.
Der heutige Wiederbeschaffungs-neupreis für die gleichwertige Ausstattung beträgt EUR 10.000,-

70% werden linear auf die ersten 3 Jahre aufgeteilt => 70% : 3 = 23,3%
– Zeitwert nach dem 1. Jahr = 10.000 x (1-23,3%)
– Zeitwert nach dem 2. Jahr = 10.000 x (1-46,6%)
– Zeitwert nach dem 3. Jahr = 10.000 x (1-70%)
– Zeitwert nach dem 4. Jahr = 10.000 x (1-70%)
– Zeitwert nach dem 5. Jahr = 10.000 x (1-70%)
– usw.

Gut zu wissen!

Ist der Zeitwert einer versicherten Sache, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts geringer als 40% des Neuwertes, wird auch bei einer vereinbarten Neuwertentschädigung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur der Zeitwert ersetzt. Solche Formulierungen finden sich in den Versicherungsbedingungen.

Beachte, dass es Klauseln bzw. Sondervereinbarungen gibt, die hierfür Abhilfe schaffen.
So könnte man bspw. vereinbaren, dass „Gebäude, die ständig bewohnt sind, immer zum Neuwert zu ersetzen sind – auch, wenn der Zeitwert unter 40% liegt.“