Neuwert

Der Neuwert ist jener Wert, welcher am Tag des Schadeneintritts zur Wiederbeschaffung einer versicherten Sache gleicher Art und Güte in neuwertigem, also nicht abgenützten, Zustand aufgewendet werden muss.

Es wird also eine alters- und abnutzungsbedingte Entwertung, wie bei der Ermittlung des Zeitwertes, nicht berücksichtigt.

Neuwert = Kosten für die Neuanschaffung der gleichwertigen Sache

Gut zu wissen!

In der Regel werden Neuwertversicherungen angeboten, die wie der Name erahnen lässt, im Schadenfall den Neuwert der versicherten Sache ersetzen.

Achte vor allem bei Gebäudeversicherungen darauf, dass das versicherte Gebäude in gutem Zustand ist und dessen Wert zumindest 40% des Neuwertes beträgt, da der Versicherung im Schadenfall sonst nur den Zeitwert ersetzt.

Manche Versicherer stimmen auch einem Vertragszusatz zu, der bei bewohnten Gebäuden immer den Neuwert ersetzt.