Verjährung

Von Verjährung spricht man, wenn ein Recht, bspw. der Anspruch auf die Versicherungsleistung, nicht innerhalb einer definierten First geltend gemacht wird. Infolge kann dieser Anspruch nicht mehr gerichtlich eingefordert werden.

Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag 3 Jahre geltend machen. Ist die Frist verstrichen, verjähren Forderungen und können nicht mehr geltend gemacht werden.

Verjährung bedeutet also den Verlust der Klagbarkeit.

Sollte ein Dritter Anspruch auf Versicherungsleistung haben, beginnt die Verjährungsfrist für dessen Forderungen erst zu laufen, wenn er von seinen Ansprüchen Kenntnis erlangt. Sollte er keine Kenntnisse von seiner Anspruchsberechtigung haben, verjährt diese nach 10 Jahren.

Gut zu wissen!

Beachte, dass Dich Dein Versicherer nicht auf die gesetzliche Verjährungsfrist hinweisen muss und warte mit der Geltendmachung Deiner Ansprüche nicht zu lange.
Ansprüche können, durch Präklusion, übrigens auch vor Ablauf der Verjährungsfrist verfallen. Dies muss Dir Dein Versicherer aber explizit mitteilen.