Parkschaden
Wird ein abgestelltes Fahrzeug von einem unbekannten (!) Fahrzeug durch Anfahren beschädigt, spricht man von einem Parkschaden.
Für die reibungslose Schadenabwicklung ist es entscheidend unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu machen, die infolge der Schadenmeldung beigelegt wird.
Entscheidend für die Abwicklung eines Schadens als „Parkschaden“ ist, dass Dein Fahrzeug durch ein Dir nicht bekanntes Fahrzeug beschädigt wurde und auch keine Verständigung des Verursachers o.ä. hinterlassen wurde.
Die Delle auf dem Parkplatz eines Supermarktes, die durch einen anfahrenden Einkaufswagen entstand ist kein Parkschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen. Damit eine solche Beschädigung ersetzt wird, benötigst Du eine Vollkaskodeckung, da dies als Unfallschaden abgewickelt wird.
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