Intensität des Versicherungsschutzes
Die Intensität des Versicherungsschutzes zeigt das Verhältnis zwischen der Versicherungsleistung und dem eingetretenen Schaden.
Man unterscheidet zwischen:
- Vollversicherung
[Versicherungsleistung = Schadenhöhe]
bzw. [Versicherungssumme = Versicherungswert] - Unterversicherung
[Versicherungsleistung < Schadenhöhe]
bzw. [Versicherungssumme < Versicherungswert] - Überversicherung
[Versicherungsleistung > Schadenhöhe]
bzw. [Versicherungssumme > Versicherungswert]
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Die Entschädigung des Versicherers darf bei Sachversicherungen grundsätzlich nicht höher sein als der tatsächlich entstandene Schaden.
Es gilt das Bereicherungsverbot. Die Regelungen der Neuwertversicherung durchbricht diese Regelung allerdings.
Abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme wird die Höhe der zu zahlenden Prämie berechnet. Wählt man eine zu geringe Versicherungssumme, kann es zu einer Unterversicherung führen; wählt man die Summe zu hoch, erhält man im Schadenfall deswegen aber keine höhere Entschädigung.
Die Frage nach der Intensität des Versicherungsschutzes stellt sich nur in der Schaden- bzw. Interessenversicherung. Bei solchen Versicherungen ist ein bestimmtes Objekt bzw. eine Sache versichert und man kann die tatsächliche Höhe eines Schadens ermitteln.
Bei den sogenannten Summenversicherungen, zu denen die Personenversicherungen zählen, wird immer die vereinbarte Versicherungssumme bezahlt. Man spricht dabei auch von einer „abstrakten Bedarfsdeckung“.