VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü

Überversicherung

Von Überversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist als der eigentliche Wert der versicherten Sache(n).

Im Schadenfall ist die Entschädigungsleistung, u.a. aufgrund des Bereicherungsverbotes, mit dem Versicherungswert begrenzt, da der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§55 VersVG) keine Pflicht hat mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.

Gut zu wissen!

Ist die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, spricht man von einer Unterversicherung.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

Video-Erklärung

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Haushaltsversicherung, Immobilienversicherung, Sachversicherung, Schaden, U|Schaden-/Versicherungsfall

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: STEUERLICHE ABSETZBARKEIT Link to: STEUERLICHE ABSETZBARKEIT STEUERLICHE ABSETZBARKEIT Link to: VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG Link to: VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG VERSICHERUNGSBESTÄTIGUNG
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen