Überversicherung
Von Überversicherung spricht man, wenn die vereinbarte Versicherungssumme höher ist als der eigentliche Wert der versicherten Sache(n).
Im Schadenfall ist die Entschädigungsleistung, u.a. aufgrund des Bereicherungsverbotes, mit dem Versicherungswert begrenzt, da der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§55 VersVG) keine Pflicht hat mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, spricht man von einer Unterversicherung.
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