Sachversicherung

Sachversicherung ist ein Sammelbegriff für Versicherungsverträge für bestimmte Sachen, wie bspw. Gebäude, Einrichtung, Maschinen, Waren usw.

Man spricht auch von „Aktiven-versicherungen“, da die Vermögenswerte des Versicherungsnehmers bzw. seine wirtschaftlichen Interessen versichert werden.
Die wesentlichsten Unterschiede zu Personenversicherungen sind, dass das versicherte Risiko keine Person ist und ein entstandener, aufgrund eines Wertes bezifferbarer, Schaden ersetzt wird. Die Sachversicherung bietet also einen finanziellen Ausgleich für erlittene Schäden an Sachen des Versicherungsnehmers.

Ausschlaggebend für die Höhe der Ersatzleistung des Versicherers ist der tatsächliche Wert der Sache, der „Versicherungswert„. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§55 VersVG) ist die Entschädigungsleistung des Versicherers mit dem Wert der versicherten Sache begrenzt, unabhängig ob die Versicherungssumme höher festgelegt wurde.

Gut zu wissen!

Die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag stellt die Obergrenze für die Leistung des Versicherers dar und sollte daher dem Versicherungswert entsprechen um eine Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden.