Vollversicherung
Von einer Vollversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sache entspricht.
Die Versicherungssumme erfüllt bei Vollversicherungen zwei Funktionen:
- Begrenzung der maximalen Entschädigung des Versicherers
- Festlegung der Intensität des Versicherungschutzes, also ob eventuell eine Über– oder Unterversicherung vorliegt.
Bei Vollversicherungen entspricht die Versicherungsleistung nach einem Schadenfall zudem der tatsächlichen Schadenhöhe.
Bei Vollversicherungen entspricht die Versicherungsleistung nach einem Schadenfall der tatsächlichen Schadenhöhe.