Silent-Cyber
Unter Silent-Cyber versteht man, dass konventionelle Versicherungslösungen auch Cyber-Risiken abdecken, obwohl diese selbst keine Cyber-Versicherung sind und für solche Risiken eigentlich nicht gedacht sind.
Silent-Cyber hat also zur Folge, dass neben einer speziellen Cyber-Versicherung auch andere Versicherungsverträge, wie etwa Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder Betriebsunterbrechungs-versicherungen, von Cyber-Vorfällen betroffen sein können.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Versicherungsbedingungen, insbesondere die darin beschriebenen Versicherungsfälle und die Ausschlüsse, keine klare Abgrenzung zu Cyber-Risiken haben und zu ungenau formuliert sind.
Beispiel:
Ein Bauunternehmer hat u.a. eine Haftpflichtversicherung, um sich gegen Schäden abzusichern, die es Dritten zufügt, beispielsweise bei Unfällen auf der Baustelle. Das IT-System wird gehackt und Kundendaten gestohlen und veröffentlicht. Ein betroffener Kunde klagt daraufhin wegen des Datenlecks.
Obwohl die vorhandene Versicherung nicht ausdrücklich Cyber-Risiken abdeckt, könnte der Versicherer möglicherweise für den Schaden aufkommen müssen, da ein Cyberangriff nicht explizit ausgeschlossen wurde.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung der COGITANDA Dataprotect AG erstellt.