Sonderkündigungsrechte
Bei außerordentliche Kündigungen, auch Sonderkündigungsrechte genannt, bedarf es im Unterschied zu ordentlichen Kündigungen immer einer Begründung, da sie nicht zum vereinbarten Ablauf erfolgt, sondern während der Vertragslaufzeit.
Beispiele für außerordentliche Kündigungen sind „Kündigung infolge Schadensfall„, „bei Risikowegfall“ oder „Veräußerung der versicherten Sache„.
Laut KHVG kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung auch bei Prämienerhöhung (Indexanpassung) außerordentlich gekündigt werden.
Die Kündigungsmöglichkeiten haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer. Man spricht von einem „paritätischen Kündigungsrecht„. Der Versicherer hat zudem bei Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers sowie bei der Verletzung von Obliegenheiten ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Generell sind bei Vertragskündigungen die geltenden Fristen zu beachten. Kündigungen, die nicht fristgerecht beim Vertragspartner einlangen, sind nicht gültig.
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