Schadenfallkündigung
Bei einer Schadenkündigung haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer nach Eintritt eines Schadenfalles die Möglichkeit unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Da beide Vertragsparteien das gleiche Kündigungsrecht haben, spricht man von einem „paritätischen Kündigungsrecht“.
Wird eine Kündigung aufgrund eines Schadens ausgesprochen, hat dies keinen Einfluss auf die Abwicklung des jeweiligen Falles.
Werden Versicherungsverträge aufgrund eines Schadens durch den Versicherer gekündigt, ist das in der Regel für Dich mit Nachteilen verbunden, wenn Du Dein Risiko nach der Schadenkündigung bei einem anderen Versicherer eindecken willst. Versicherer stellen üblicherweise die Frage bei der Antragserstellung nach bereits aufgrund eines Schadens gekündigten Verträgen.
Verständige Dich mit Deinem aktuellen Versicherer darauf, dass der Vertrag einvernehmlich oder zum Ablauf gekündigt wird.
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