Risiko

Als Risiko bezeichnet man die Eintrittswahrscheinlichkeit eines bestimmten Ereignisses sowie das mögliche Ausmaß einer Gefahr. Auch ein zu versicherndes Objekt wird als „Risiko“ bezeichnet.

Versicherungsverträge werden u.a. nach dem jeweilen Risiko eingeteilt.
Stellt bspw. ein Gegenstand das zu versichernde Risiko dar, handelt es sich um eine Sachversicherung. Handelt es sich um Menschen, spricht man von einer Personenversicherung.

Nicht jedes Risiko ist versicherbar. Grundvoraussetzung für eine Versicherungsdeckung ist, dass ein Risiko bestimmte Kriterien erfüllt, wie

  • Zufälligkeit
    Ein Versicherungsfall darf nicht vorab bekannt und weder von Versicherungsnehmer und Versicherer beeinflussbar sein. Es muss dem Zufall überlassen sein.
  • Eindeutigkeit
    In Versicherungsverträgen, –bedingungen und –klauseln muss der Versicherungsfall eindeutig definiert und feststellbar sein.
  • Schätzbarkeit
    Das Ausmaß bzw. die Höhe eines Versicherungsfalles muss abgeschätzt/gemessen werden können.
  • Unabhängigkeit
    Der Eintritt eines Versicherungsfalles darf andere Fälle nicht wahrscheinlicher machen.
  • Größe
    Ein Risiko darf nicht deutlich größer sein als andere versicherte Risiken, da ein Risikoausgleich andernfalls unmöglich wäre.

Auch kann man zwischen objektiven und subjektiven Risiken unterscheiden.

Gut zu wissen!

Für Versicherer besteht das sogenannte versicherungstechnische Risiko, da ein tatsächlicher Schadenbedarf im Vorhinein nicht bekannt ist und die Prämieneinnahmen nicht ausreichen könnten um diesen abzudecken.