Risikoausgleich
Eine Kernaufgabe des Versicherers ist der Risikoausgleich, bei dem der Schadeneintritt eines individuellen Risikos durch ein Kollektiv oder einen bestimmten Zeitraum nivelliert wird.
Man unterscheidet zwischen dem Risikoausgleich im Kollektiv, in der Zeit und in einem Raum.
- Risikoausgleich im Kollektiv
Für eingetretene Versicherungsfälle können die Leistungen erbracht werden, da die Prämien aller Versicherten, also auch der Schadenfreien, für die Abdeckung dienen. Die komplette Risikogemeinschaft, also die Masse an versicherten Risiken, gleicht die wenigen Risiken mit Leistungsfällen aus. - Risikoausgleich in der Zeit
Eingetretene Versicherungsfälle gleichen sich mit der Zeit durch Risikogewinne, also der geringeren Zahl an Leistungen im Vergleich zu Prämieneinnahmen, aus. - Risikoausgleich im Raum
Der Ausgleich von einzelnen eingetretenen Versicherungsfällen erfolgt durch eine Kollektiv einer bestimmten Region.
Dadurch den Risikoausgleich wird das versicherungstechnische Risiko des Versicherers bewältigt. Ist ein Risikoausgleich nicht oder nicht vollständig möglich, kann der Versicherer sein Risiko mittels Rückversicherungen reduzieren.
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