Reine Vermögensschäden
Als reine Vermögensschäden bezeichnet man finanzielle Schäden am Vermögen, die weder auf einen Personen– noch einen Sachschaden zurückzuführen sind.
Solche Schäden können im Rahmen einer Haftpflichtversicherung gegen Mehrprämie mitversichert werden.
Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen ist der reine Vermögensschaden automatisch bis € 80.000 mitversichert.
Beispiel aus dem KFZ-Bereich:
Das Fahrzeug des Versicherungsnehmers blockiert die Garageneinfahrt eines Taxiunternehmens. Bis das Fahrzeug entfernt wird, können keine Taxis aus der Garage fahren wodurch keine Fahrgäste transportiert werden und somit ein Verdienstentgang entsteht.
Dieser Verdienstentgang ist ein reiner Vermögensschaden.
Ist ein Personen- oder Sachschaden die Ursache für den finanziellen Schaden, spricht man von „abgeleiteten Vermögensschäden“.
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