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Mehrfache Versicherung

Eine mehrfache Versicherung besteht, wenn die selbe versicherte Sache bei zwei oder mehreren Versicherern gegen die gleichen Gefahren versichert wird.

Wichtig ist, dass die Summe aller Versicherungssummen zusammen nicht den Wert der versicherten Sache(n) übersteigen, da man ansonsten überversichert wäre.

Das Versicherungsvertragsgesetz (§59 VersVG) regelt zudem bei einem Schadenfall, dass die einzelnen Versicherer gemäß dem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme leisten.

Im Falle eines Schadenfalles steht dem Versicherungsnehmer immer maximal eine Entschädigung in der Höhe des Versicherungswertes zu. Man spricht von dem „Bereicherungsverbot“.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Sachversicherungsverträge. Bei Personenversicherungen gibt es keine Mehrfach- oder Doppelversicherung.

Gut zu wissen!

In der Regel findest Du in den Versicherungsbedingungen den Hinweis, dass Du Mehrfachversicherungen unverzüglich Deinem Versicherer melden musst.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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