Selbstkosten (Schaden)

Von den Selbstkosten, auch als Eigenkosten bezeichnet, spricht man, wenn nach dem Schadenfall der Versicherungsnehmer selbst den Sachschaden behebt und dafür seinen Aufwand von dem Versicherer ersetzt bekommt.

Zu beachten ist die Unterscheidung, ob ein Unternehmen (als Professionist im jeweiligen Gewerbe), bspw. ein Bauunternehmer, seinen Schaden selbst behebt oder ob es eine Privatperson macht.

Im Prinzip beauftragt sich der Versicherungsnehmer selbst mit den Sanierungsarbeiten und stellt seine Rechnung.

Je qualifizierter die erbrachte Leistung ist, desto höher können die Eigenkosten veranschlagt werden.“
D.h. wenn für die jeweilige Tätigkeit eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, kann bei der Berechnung der Eigenkosten von Stundensätzen eines Professionisten ausgegangen werden, die höher ist, als jene von Nicht-Profis.

Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeit in gleichwertiger Qualität, die auch ein Profi leisten würde, und tatsächlich durchgeführt wurde.

Beispiel:
Sanierungsfirma hat einen Wasserschaden. Die Aufräumarbeiten werden selbst von den eigenen Mitarbeiter:innen behoben.
Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Schadenabwicklung den gleichen Stundensatz, den die Sanierungsfirma sonst verrechnet.

Eine weitere wichtige Voraussetzung um Eigenkosten geltend zu machen, ist die Kausalität. Der Schadenfall muss also verantwortlich für die entsprechenden Aufwendungen sein.

Bei dem Ersatz der Mehrwertsteuer ist einerseits relevant, ob der Versicherungsnehmer grundsätzlich Vorsteuer-abzugsfähig ist oder nicht, und andererseits ob man die Leistung „am Markt“ auch ohne MWSt. erhalten hätte – dann ersetzt sie der Versicherer nicht.

Gut zu wissen!

Wichtig ist eine Dokumentation der erbrachten Leistungen für die Nachvollziehbarkeit.
Je detaillierter Du Deine Aufwände (Zeit, Material, etc.) dokumentierst, desto einfacher wird es sein die Forderungshöhe gegenüber Deinem Versicherer zu belegen.