Lebensversicherung

Lebensversicherung ist ein Überbegriff für viele Anspar- und Vorsorgelösungen.

Mit rund einem Drittel der in Österreich von allen Versicherern eingenommen Versicherungsprämien ist die Lebensversicherung eine enorm wichtige Sparte für die heimische Versicherungswirtschaft.

Neben kapitalbildenden Lebensversicherungen für die Vermögensbildung, bspw. zur Ergänzung der gesetzlichen Pension, gibt es auch Risikoversicherungen, die bspw. im Falle des Ablebens der versicherten Person Leistung erbringen. Auch Berufsunfähigkeits– und Erwerbsunfähigkeits-versicherungen sowie Dread-Disease-Versicherungen fallen in den Bereich Lebensversicherungen.

Kapitalbildende Lebensversicherungen können u.a. nach der Art der Veranlagung der Versicherungsprämien unterscheiden werden, wie bspw.

  • Klassische Lebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • Indexgebundene Lebensversicherung

Ein großer Vorteil von Lebensversicherungen im Vergleich zu bspw. Bankprodukten ist, dass diese eine KESt.-freie Veranlagung ermöglichen. Die Besteuerung von Kapitalvermögen ist regelmäßig rechtlichen Änderungen unterworfen. In der Regel gilt jene Rechtslage, die bei Vertragsabschluss bestanden hat.
Kapitalleistungen einer Lebensversicherung sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig ebenso wie Rentenleistungen. Letztere müssen erst versteuert werden, wenn der Kapitalwert durch die laufende Rentenzahlung überschritten wird.

In einem Niedrigzinsumfeld, das aktuell vorherrscht, sind die Renditechancen eher gering und daher erfüllen Lebensversicherungen vor allem auch den Zweck für unvorhersehbare Ereignisse des Lebens als finanzielle Vorsorge zu dienen. Die Hauptmotive für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sind u.a.

  • Hinterbliebenenvorsorge
  • Vorsorge für den Eintritt einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
  • Vorsorge bei Pflegebedürftigkeit
  • Kapital bei der Diagnose einer schweren Krankheit
  • Kreditbesicherung

Damit ein Versicherer Lebensversicherungsgeschäft betrieben darf benötigt er zum einen die entsprechende Konzession und muss der Finanzmarktaufsicht die versicherungsmathematischen Grundlagen, die für die Berechnung seiner Tarife der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendet werden vor dem erstmaligen Anbieten bzw. bei Änderungen vorlegen. Diese in §92 VAG beschriebene Regelung ist eine von vielen, die für den Betrieb von Lebensversicherungsgeschäft zu beachten sind.

Für Lebensversicherungen gelten mehrere Rechtsgrundlagen. Neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Konsumentenschutzgesetz (KSchG), und diversen Rechtssprechungen durch den OGH sind auch besondere Informationspflichten (PRIIP-KID, LIPIDS) sowie die steuerlichen Gesetze Einkommensteuergesetz (EStG) und Versicherungssteuergesetz (VerStG) von Relevanz.

Gerade bei der Veranlagung von Sparprämien ist es wichtig zu wissen welche Steuersätze lt. §6 VerStG für die Lebensversicherung gelten:

  • 4% für Lebensversicherungen mit laufender und im Wesentlichen gleichbleibender Prämienzahlung
  • 11% bei kapitalbildenden Versicherungen gegen Einmalerlag
    Wenn die Laufzeit weniger als 15 Jahre beträgt und die versicherte Person jünger als 50 Jahre alt ist oder
    wenn die Laufzeit weniger als 10 Jahre beträgt und die versicherte Person älter als 50 Jahre alt ist.
  • 7% Nachversteuerung, wenn eine Lebensversicherung gegen Einmalerlag vor 15 bzw. 10 Jahren zurückgekauft wird oder
    wenn mehr als 25% der ursprünglichen Versicherungssumme „entnommen“ werden oder
    wenn ein Vertrag mit laufender Prämienzahlung innerhalb der ersten 3 Jahre prämienfrei gestellt wird.

Seit 2019 gibt es eine spezielle Regelung hinsichtlich des Rücktrittrechts. Tritt der Versicherungsnehmer innerhalb des ersten Jahres von seinem Vertrag zurück, erhält er die einbezahlte Prämie ohne Abzüge zurück.
Ab dem zweiten Jahr würde der Versicherungsnehmer den vorhandenen Rückkaufswert ohne Abzug von Abschlusskosten und ab dem fünften Jahr wird der Rückkaufswert mit Abzug von Abschlusskosten zurückbekommen.

Gut zu wissen!

Es macht Sinn so früh als möglich mit der privaten Vorsorge für die Alterspension, also einer Kapitalbildung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit, anzufangen.
Je früher Du Dich mit dem Thema auseinandersetzt, desto weniger Sparprämien musst Du aufwenden um die gewünschte Ablaufleistung zu erreichen.

Der bekannte Spruch „Zeit = Geld“ müsste im Kontext der Lebensversicherung heißen „Zeit x Geld = Vermögen“.