Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundenen Lebensversicherungen sind eine Form der Lebensversicherung bei der die Sparbeiträge in Fonds veranlagt werden.
Das bedeutet es werden Prämien nicht konservativ in den Deckungsstock der Versicherung einbezahlt und auch nicht risikoreich in einzelne Aktien, sondern in ein Portfolio von unterschiedlichen Wertpapieren, das in der Regel aus Aktien und Anleihen besteht.

Anders als bei klassischen Lebensversicherungen wird die Veranlagungsstrategie durch den Versicherungsnehmer bestimmt. Gewählt werden kann zwischen unterschiedlichen Veranlagungsstrategien, von konservativ mit teilweisen Kapitalgarantien bis gewinnorientiert mit entsprechend hohem Aktienanteil.

Da es sich bei Fonds um eine volatile Veranlagungsform handelt, trägt der Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko. Im Vergleich zu einer klassischen Lebensversicherung, welche die Sparprämien im sicheren Deckungsstock veranlagt, sind bei einer Fondsgebundenen Lebensversicherung die Ertragschancen höher. Fondsgebundene Lebensversicherungen werden häufig auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. So kann der Versicherungsnehmer den Vertrag eigentlich jederzeit beenden. Rückkaufswerte, wie bei klassischen Lebensversicherungen gibt es keine, sondern einen Depotwert, der sich je nach Performance der im Fonds befindlichen Wertpapiere entwickelt.

Damit eine Fondsgebundene Lebensversicherung als Lebensversicherung gilt und dadurch KESt-frei ist, muss ein „Risikoelement“ in Form einer Mindesttodesfallsumme im Vertrag enthalten sein. Wie bei allen Lebensversicherungsprodukten, gelten auch für Fondsgebundene Lebensversicherungen sämtliche Informationspflichten des Versicherers.

Gut zu wissen!

Damit eine Fondsgebundene Lebensversicherung als Lebensversicherung gilt und dadurch KESt-frei ist, muss ein „Risikoelement“ in Form einer Mindesttodesfallsumme im Vertrag enthalten sein.
Ist keine Todesfallleistung im Vertrag enthalten, handelt es sich um ein „Fondsspar-Produkt“, bei dem die Erträge mit 27,5% KESt. besteuert werden.