Erwerbsunfähigkeit

Man spricht von einer Erwerbsunfähigkeit, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls auf Dauer nicht in der Lage ist irgendeiner erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier der bisher ausgeübte Beruf keine Rolle.

Die gesetzliche Sozialversicherung unterscheidet bei der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zwischen der Berufsunfähigkeitspension bei Angestellten, der Invaliditätspension bei Arbeitern und der Erwerbsunfähigkeitspension bei Selbständigen.

Absichern kann man sich privat gegen die finanziellen Folgen dieses Risikos mit einer Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder mittels entsprechender Zusatzdeckung im Rahmen eines Lebens– oder Unfallversicherungsvertrages.

Gut zu wissen!

Wichtig ist die Unterscheidung bei der Definition des Versicherungsfalles von der gesetzlichen Sozialversicherung und von Privatversicherern. Die gesetzliche Sozialversicherung bezeichnet einen Versicherten als erwerbsunfähig, wenn sowohl Rehabilitation als auch Umschulungen auf andere Tätigkeiten nicht möglich sind.