Kombinierte Versicherung
(Kombinationsversicherung) Die kombinierte Versicherung, auch Kombinationsversicherung genannt, ist eine fixe Zusammenfassung mehrerer Sparten in einem Versicherungsvertrag.
Solche Versicherungen gibt es bspw. bei Haushaltsversicherungen, die Feuer-, Sturm-, Leistungswasser-, Einbruchdiebstahl– und Privathaftpflicht-Versicherung kombinieren.
Anders als bei einem Versicherungsbündel hat eine kombinierte Versicherung einheitliche Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) und die enthaltenen Sparten können nicht einzeln abgeschlossen und gekündigt werden.
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