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Privathaftpflicht-Versicherung

Eine Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schadenersatzverpflichtungen wegen eines Personen– oder Sachschadens, die aus Gefahren des täglichen Lebens entstanden sind.

Als „Gefahr des täglichen Lebens“ ist jedes Alltagsrisiko eines Otto-Normalbürgers zu verstehen aus dem Schadenersatzverpflichtungen entstehen können.

Besteht gemäß dem Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) eine begründete Schadenersatzforderung eines Dritten, leistet die Haftpflichtversicherung, sofern Deckung besteht, den Schadenersatzbetrag im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und erfüllt dabei eine „Doppelfunktion“. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solchen, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab.

Die Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich im Rahmen einer Haushaltsversicherung abgedeckt. Versichert ist der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner/Lebensgefährten sowie die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder.

Versichert sind grundsätzlich Schadenersatzverpflichtungen …

  • aus der privaten Wohnraumnutzung
  • durch Verwendung von Fahrrädern
  • aufgrund von Freizeitsport
  • aus der Tierhaltung von Kleintieren, wie bspw. Katzen
  • aus der Verwendung von Flugmodellen (Maximalgewicht beachten!) und von Wasserfahrzeugen, die keinen Motor haben

Beispiele für Schadenfälle:
– Das Kind streift beim Fahrradfahren ein geparktes Auto, das infolge einen Kratzer hat
– Beim Schifahren kommt es zu einem Zusammenstoß mit einer anderen Person, die sich dabei verletzt
– Bei dem Besuch eines Freundes geht durch eigene Ungeschicklichkeit eine Vase zu Bruch

Unterschieden wird zwischen der Grunddeckung und der erweiterten Privathaftpflichtversicherung:

  • Privathaftpflicht Grunddeckung 
    Gilt in Europa
  • Erweiterte Privathaftlicht
    Gilt weltweit
    Mitversichert sind Tätigkeitsschäden und Mietsachschäden
    kein Verwandtschaftsausschluss

Gut zu wissen!

Die Haftpflichtversicherung für den Privatbereich umfasst ausschließlich Schäden, die eben aus dem „privaten Bereich“ entstehen.  Nicht versichert sind daher u.a. Ersatzverpflichtungen, die aus einem beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Risiko entspringen sowie Fälle, die mit der Benützung eines KFZ in Zusammenhang stehen.

Für diese Bereiche gibt es die jeweils passende Haftpflichtversicherung.

Video-Erklärung

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§ Link zum Gesetzestext

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Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, P|Neuabschluss

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