(FLEXA) Die Feuerversicherung, auch FLEXA-Deckung genannt, leistet bei Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz.
FLEXA steht für Fire, Lightning, Explosion, Aircraft.

Mitversichert sind auch Folgeschäden (bspw. durch Ruß und Rauch) und Aufwendungen zur Schadenminimierung bzw. Abwehr.

Die einzelnen Gefahren im Detail:

  • Brand
    Hier ist das sogenannte „Schadenfeuer“ gemeint. Es handelt sich um ein Feuer, das den Ursprung (Brandherd) verlässt und sich aus eigener Kraft mit schädigender Wirkung ausbreitet.
  • Blitzschlag
    Im Rahmen der Grunddeckung der Feuerversicherung ist ausschließlich der direkte Blitzschlag versichert, also die unmittelbare Einwirkung des Blitzes auf die versicherten Sachen.
  • Explosion
    Explosionen sind plötzliche Kraftausdehnungen bspw. von Gasen und Dämpfen.
  • Flugzeugabsturz
    Versichert ist der Absturz und Anprall von bemannten und unbemannten Luft- und Raumfahrzeugen sowie deren Teilen und Ladungen.

Nicht in der Grunddeckung der Sparte Feuerversicherung gedeckt sind u.a. Sengschäden, Schäden aufgrund von indirektem Blitzschlag, Schäden an elektrischen Einrichtungen durch Energie des elektrischen Stromes sowie Schäden an Sachen, die einem Nutzfeuer ausgesetzt werden etc.

In der Sparte Feuer gibt es, abhängig von der Gestaltung des Versicherungsvertrages, viele Zusatzdeckungen, die der Versicherungsnehmer wählen kann bzw. ohnedies  im Deckungsumfang des jeweiligen Versicherers enthalten sind.

Nach einem Feuerschaden können teils hohe Nebenkosten auf den Versicherungsnehmer zukommen. Dies beginnt bei Feuerlöschkosten, geht über die Aufräumkosten hin zu Entsorgungskosten etc.
Letztere können nach einem Brand schnell enorme Kosten verursachen, da Mehrkosten für die Entsorgung von Sondermüll anfallen.
Es empfiehlt sich daher auch den Nebenkosten, die man im Vertrag mitversichern kann, besondere Beachtung zu schenken.

Für die Berechnung der Prämie bei Gebäudeversicherungen sind vor allem Bauart, Dachung, Risikolage und im betrieblichen Bereich auch Brandschutzeinrichtungen wichtig.
Bei Objekten, die ab 800 Meter über dem Meeresspiegel liegen, wird in der Regel zudem ein Risikozuschlag berechnet. Man spricht vom „Höhenrisiko“.

Gut zu wissen!

Bei der Feuerversicherung fallen gemäß §94 VersVG zudem 4% Verzugszinsen an, wenn der Versicherer länger als einen Monat für die Regulierung eines Schadens benötigt.

Wichtig ist, dass Du ihm alle nötigen Informationen mit der Schadenmeldung gegeben hast, die für die Prüfung des Schadens relevant sind und sich die Prüfung nicht wegen Deinem Verschulden verzögert.

Video-Erklärung