Leistungszusage

Mit der „direkten Leistungszusage“ verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, bspw. dem Geschäftsführer, eine monatliche Firmenpension im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.

Solche Leistungszusagen dienen der Bindung von qualifizierten MitarbeiterInnen. Die steuerlichen Hintergründe sind für viele Betriebe zu vernachlässigen, da eine eventuelle Steuerersparnis nur selten relevant ist. Es werden Rückstellungen gebildet, die sich in der Bilanz gewinnmindernd auswirken und Steuerersparnisse bieten.

Die Finanzierung kann neben der Bildung von Rückstellungen durch Wertpapierdeckungen (50% der steuerlichen Rückstellung) oder auch Rückdeckungsversicherungen erfolgen.
Auch eine Finanzierung durch Fonds wäre möglich, ist jedoch nicht üblich, da eine Zinsgarantie erforderlich ist, die durch den Arbeitgeber gegeben sein müsste, was für ihn ein Risiko bedeutet.

Zur Absicherung solcher Leistungszusagen erfolgt eine Verpfändung zugunsten des Mitarbeiters.

Gut zu wissen!

Vorteile solcher Leistungszusagen sind, dass diese betrieblich finanziert werden und somit keinen Gehaltsvorteil bedeuten. Zudem ist der „Teilnehmerkreis“ flexibel gestaltbar und Kapitalabfindungen sind möglich.

Nachteile sind, dass eine solche Zusage mit dem wirtschaftlichen Schicksal des Betriebes verbunden ist und eine komplexe Administration erforderlich ist, da die Berechnung der Rückstellungen jährlich ein versicherungsmathematisches Gutachten erfordern.