Leitungswasserversicherung

Versichert im Rahmen einer Leitungswasser-Versicherung sind Schäden an den versicherten Sachen durch Austritt von Wasser aus wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen sowie angeschlossenen Einrichtungen.

Im Rahmen der Leitungswasser-Versicherung für Gebäude sind auch Frostschäden, Auftau-/Suchkosten sowie Bruchschäden an den Rohren abgedeckt. Unterschieden werden die Deckungen in

  • A-Variante (Grunddeckung mit 2 Meter Rohrersatz)
  • B-Variante (Var. A +Korrosion und 6 Meter Rohrersatz)
  • C-Variante (Var. B +plötzliche Verstopfungsschäden und angeschlossene Einrichtungen im Zuge der Schadensbehebung).

Für Gebäude, Einrichtung, Gegenstände des persönlichen Ge-/Verbrauchs sowie Betriebseinrichtung wird zum Neuwert im Schadenfall ersetzt. Bei Schäden an Tapeten, Malereien und Bodenbelägen wird, aufgrund der relativ raschen Entwertung, in der Regel nur der Zeitwert ersetzt.

Um im Schadenfall die vereinbarte Leistung zu erhalten sind bestimmte Obliegenheiten einzuhalten.
So ist es wichtig, die Rohrleitungen, Armaturen und die angeschlossenen Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand gehalten zu haben und, wenn die versicherten Gebäude länger als 72 Stunden verlassen werden, die Wasserzuleitungen abzusperren und im Winter Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

Weiters sind Gegenstände und Waren, die unter Erdniveau gelagert werden mindestens 12 cm über dem Boden zu lagern.

Gut zu wissen!

Die Rechnungsbeträge von Installateur-Notfalldiensten, die Du bei einem Leitungswasserschaden beauftragt hast, können teilweise problematisch sein, da diese in vielen Fällen vom Versicherer als „nicht angemessen“ erachtet werden.

Wenn es Dir möglich ist, hole Dir vorab von Deinem Versicherer Weisungen ab, wie Du vorgehen sollst bzw. welchen Notfall-Dienst Du beauftragen sollst. In den meisten Fällen, wird der Notfall-Dienst gleich durch den Versicherer beauftragt.

Video-Erklärung