Sturmversicherung

(Elementarschadenversicherung) Eine Sturmversicherung, auch Elementarschadenversicherung genannt, bietet Versicherungsschutz bei Schäden und deren Folgen durch Sturm.
Zusätzlich sind Schäden und deren Folgen durch folgende Naturereignisse versichert: Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Die einzelnen Gefahren im Detail:

  • Sturm
    Als Sturm bezeichnet man eine wetterbedingte Luftbewegung mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h.
  • Hagel
    Hagel ist ein Niederschlag in Form von Eiskörnern.
  • Schneedruck
    Die Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte, ruhende Schneemassen wird als Schneedruck bezeichnet.
  • Felssturz & Steinschlag
    Hiermit wird das naturbedingte Abstürzen von abgelösten Gesteinsmassen im Gelände bezeichnet. Der Unterschied ob Fels oder Stein ist die Größe.
  • Erdrutsch
    Ein Erdrutsch ist eine Abwärtsbewegung von Gesteinsmassen auf einer gleitenden Oberfläche. Meist ausgelöst durch starke Niederschläge.

Versicherbare Sachen sind grundsätzlich Gebäude, Einrichtung sowie Waren und Vorräte.

Schäden aufgrund von Niederschlags- oder Schmelzwasser sind versichert, wenn das Wasser durch einen Baubestandteil in das Gebäude eindringt, der aufgrund eines Schadenereignisses beschädigt wurde.

Beispiel:
Ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster wird durch ein Schadenereignis beschädigt und es dringt als unvermeidliche Folge Niederschlagswasser ein.

Ausgeschlossen sind in der Regel Schäden durch Lawinen und Lawinenluftdruck, Überschwemmung, Kanalrückstau, Muren sowie Schäden durch eine Gefahr, die durch eine andere Versicherungssparte abgedeckt werden kann, wie bspw. Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz).

Je nach Tarifgestaltung des Versicherers können aber Deckungserweiterungen vereinbart werden, wie bspw. eine Deckung für Naturkatastrophen („NATKAT“). Dadurch können Gefahren wie Lawinen, Hochwasser, Überschwemmung, Kanalrückstau und Erdbeben berücksichtigt werden. Hier gilt aber oft eine summenmäßige Begrenzung der Entschädigung im Schadenfall.
Auch spezielle Verglasungen können durch eine spezielle Deckungserweiterung berücksichtigt werden, wenn diese nicht von der Grunddeckung erfasst sind. Dies ist vor allem bei betrieblich genutzten Gebäuden interessant, wenn es bspw. Lichtkuppeln gibt.

Für die Berechnung einer Sturmversicherung Deines Gebäudes benötigt Dein Versicherer grundsätzlich folgende Angaben:

  • Risikoort
  • Bauart (massiv/Holzbau)
  • Anzahl der Geschoße
  • Dachung (hart/nicht hart)
  • Versicherungssumme

Damit es im Schadenfall zu keinen Problemen kommt sind, wie bei sämtlichen Versicherungsverträgen, spezielle Obliegenheiten einzuhalten. Grundsätzliche Vorgaben sind versicherte Gebäude, insbesondere deren Dächer, instand zu halten sowie im Schadenfall nach Möglichkeit schadensmindernde Handlungen zu setzen.
Bei Verletzung bzw. Missachtung von Obliegenheiten, kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherers kommen.

Gut zu wissen!

Bei der Sparte Sturmversicherung gelten Glas-, Blech- und Strohdächer als nicht harte Dachung.