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Gruppenversicherung

Gruppenversicherungen sind Versicherungsverträge für eine Gruppe bestimmter „Mitglieder“ mit speziellen Konditionen, wie günstigeren Konditionen oder einfacheren Annahmebedingungen als bei Einzelverträgen.

Bspw. gibt es Vereinbarungen für Gruppenversicherungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Versicherer vereinbart hat. Teilweise gibt es Unternehmen, die einen Teil der Prämien für den Mitarbeiter übernehmen.

In der Regel finden sich Gruppenverträge bei der privaten Krankenversicherung.

Scheidet ein Krankenversicherter aus der Gruppe aus oder wird diese aufgelöst, hat er das Recht eine „gleichartige“ Einzelversicherung vom Versicherer zu verlangen. Geregelt wird dies durch das Versicherungsvertragsgesetz (§178m VersVG).
Der Gruppenversicherte hat das Recht auf Fortsetzung des Versicherungsschutzes außerhalb der Gruppe in Form einer gleichartigen Einzelversicherung zu verlangen. Wartezeiten oder eine neuerliche Risikoprüfung entfallen.
Bei der Prämie des Fortsetzungsvertrages ist das Eintrittsalter in den Gruppenvertrag zu berücksichtigen. Dazu wird die entstandene Altersrückstellung buchhalterisch übertragen.

Gut zu wissen!

Dein Versicherer muss Dich bei Abschluss Deines Gruppenversicherungs-vertrages auf die Beendigungsmodalitäten und über die Fortsetzungsprämie informieren.

Voraussetzung für einen Anschlussvertrag nach Ausscheiden aus einer Gruppe ist, dass der Fortsetzungsantrag innerhalb 1 Monats ab Ausscheiden oder Auflösung der Gruppe abgegeben wird und die versicherte Person bei Gruppenvertragsabschluss versicherungsfähig gewesen ist.
Scheidest Du aus der Gruppe aus, muss Dich Dein Versicherer auf Dein Fortsetzungsrecht hinweisen. Erfolgt dies nach Deinem Ausscheiden nicht, ist der Fristlauf für den Fortsetzungsantrag gehemmt.
Sobald Du darauf hingewiesen wurdest, läuft die Frist von 1 Monat.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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G, Krankenversicherung, Personenversicherung

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