Unbenannte Gefahren

Als unbenannte Gefahren bezeichnet man sämtliche Schadenursachen, die im Versicherungsschutz nicht explizit durch den Versicherer ausgeschlossen sind.

Im Gegensatz zu den benannten Gefahren, die sehr genau beschrieben sind, wie bspw. in den Sparten Feuer, Sturm oder Leitungswasser, handelt es sich also um Schadenfälle, die nicht genau ausformuliert sind.

Übliche Ausschlüsse bei Verträgen mit Deckung für unbenannte Gefahren sind:

  • Schäden, die man als benannte Gefahren versichern kann
  • Verlust oder Veruntreuung
  • Verderb oder Verfall
  • Schäden durch Tiere
  • Bedienungsfehler
  • Vorsatz

Gut zu wissen!

Meist spricht man von unbenannten Gefahren, wenn es um All-Risk bzw. Allgefahren-Deckungen geht.