Abgeleitete Vermögensschäden
Als abgeleitete Vermögensschäden bezeichnet man finanzielle Schäden am Vermögen des/der Geschädigten, die auf einen vorangegangenen Personen– oder Sachschaden zurückzuführen sind.
Solche Schäden können im Rahmen der Pauschalversicherungssumme einer Haftpflichtversicherung mitversichert werden.
Beispiel aus dem KFZ-Bereich:
Aufgrund eines Unfalles in einem Autobahntunnel, bei dem neben anderen Fahrzeugen auch der Tunnel selbst in Mitleidenschaft gezogen wurde, kann dieser Autobahnabschnitt für den Zeitraum der Reparatur nicht mehr genutzt werden. Da es sich um eine Mautstraße handelt, entgehen dem Eigentümer der Straße Einnahmen. Diese werden als abgeleiteter Vermögensschaden beim Unfallverursacher eingefordert.
(siehe auch „erweiterte Vermögensschäden„)
Ist weder ein Personen- noch ein Sachschaden die Ursache für den finanziellen Schaden, spricht man von „reinen Vermögensschäden“.
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