VersicherungsWiki
  • Frag‘ Vicky :)
  • Über uns
  • INSURANCE ROCKS!
  • EU-Podcasts GVFW
  • VersicherungsWiki A-Z
  • SchadenWiki
  • Partner werden
  • Kontakt
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 / EINTRITTSALTER2 / WIKI3 / Personenversicherung4 / Krankenversicherung5 / EINTRITTSALTER

Eintrittsalter

Als Eintrittsalter bezeichnet man das Alter von versicherten Personen, das bei Vertragsabschluss von Personenversicherungen, vorrangig bei Lebens– oder Krankenversicherungen, die versicherungstechnische Berechnungsgrundlage darstellt.

Zu beachten ist das jeweils gültige Höchsteintrittsalter. Abhängig von den Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer ist dies unterschiedlich und bewegt sich ca. zwischen 60 Jahren und 70 Jahren.

Link zu: Kontakt

Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!

  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf LinkedIn
  • Per E-Mail teilen
E, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Personenversicherung

Du suchst einen anderen Begriff?

Search Search

Fehler im Beitrag gefunden?
Lass es uns wissen

Beachte bitte den Haftungsausschluss

In Kooperation mit

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir überwiegend die männliche Form. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

IMPRESSUM | HAFTUNGSAUSSCHLUSS | DATENSCHUTZ
© 2018-2025 Copyright - VersicherungsWIKI - Plattform für Versicherungswissen
    Link to: BELEGSCHÄDEN Link to: BELEGSCHÄDEN BELEGSCHÄDEN Link to: ELEMENTARSCHADEN-VERSICHERUNG Link to: ELEMENTARSCHADEN-VERSICHERUNG ELEMENTARSCHADEN-VERSICHERUNG
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen