Eintrittsalter

Als Eintrittsalter bezeichnet man das Alter von versicherten Personen, das bei Vertragsabschluss von Personenversicherungen, vorrangig bei Lebens– oder Krankenversicherungen, die versicherungstechnische Berechnungsgrundlage darstellt.

Zu beachten ist das jeweils gültige Höchsteintrittsalter. Abhängig von den Annahmerichtlinien der einzelnen Versicherer ist dies unterschiedlich und bewegt sich ca. zwischen 60 Jahren und 70 Jahren.