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Vertragsverlängerung

Eine Vertragsverlängerung, auch Prolongation genannt, bedeutet, dass ein Versicherungsvertrag und damit der vereinbarte Versicherungsschutz nicht von selbst endet, auch wenn die Laufzeit laut Polizze abläuft.

Der Vertrag wird also automatisch fortgesetzt, wenn der Versicherungsnehmer nicht vor dem Ablauf der Laufzeit die Kündigung erfolgt.
Die entsprechenden Klauseln finden sich in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§8 VersVG) darf die Verlängerung immer nur für die Dauer von 1 Jahr gelten.
Wenn der Versicherungsnehmer Verbraucher ist, gilt zudem das Konsumentenschutzgesetz (§6 Abs. 1 KSchG), welches besagt, dass eine Verlängerungsklausel nur dann wirksam ist, wenn der Versicherer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Kündigung hingewiesen hat.

Gut zu wissen!

Verträge, die von Haus aus kürzer als 1 Jahr laufen, enden ohne dass eine eigene Kündigung erforderlich ist und verlängern sich auch nicht. Hier gibt es idR. also keine automatische Verlängerung.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext VersVG

§ Link zum Gesetzestext KSchG

Link zu: Kontakt

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Allgemein, Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, Immobilienversicherung, KFZ-Versicherung, Kündigung, Personenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Unfallversicherung, V, Vertragsbeendigung

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