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Verlängerungsklausel

(Prolongation) Eine Verlängerungsklausel, auch Prolongation genannt, wird vereinbart, damit ein Versicherungsvertrag, der auf bestimme Dauer abgeschlossen wurde, nach dem Ablauf nicht endet, sondern sich immer um 1 Jahr verlängert.

Der Vertrag wird also automatisch fortgesetzt, wenn nicht vor dem Ablauf der Laufzeit die Kündigung erfolgt.

Die entsprechenden Klauseltexte finden sich in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Gut zu wissen!

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§8 VersVG) darf die Verlängerung immer nur für die Dauer von 1 Jahr gelten. Wenn Du Verbraucher bist, gilt für Dich zudem das Konsumentenschutzgesetz (§6 Abs. 1 KSchG), welches besagt, dass eine Verlängerungsklausel nur dann wirksam ist, wenn Du als Versicherungsnehmer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Kündigung hingewiesen wurdest.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext VersVG

§ Link zum Gesetzestext KSchG

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