Vandalismus
Als Vandalismus wird die mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen im Zuge eines Einbruchdiebstahls bezeichnet.
Solche Schäden sind in der Regel im Rahmen von Eigenheim-, Haushalts– und Betriebsversicherungen in der Versicherungssparte Einbruchdiebstahl mitversichert.
Der reine Vandalismus, also ohne Einbruchdiebstahl, ist jedoch nicht versichert. Dies ist besonders ärgerlich, wenn bspw. die Gebäudefassade mit Graffiti „verschönert“ wurde.
Je nach Produktangebot des jeweiligen Versicherers werden Deckungen für Schäden an versicherten Sachen durch reinen Vandalismus angeboten.
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