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Vandalismus

Als Vandalismus wird die mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen bezeichnet.

Solche Schäden sind in der Regel im Rahmen von Eigenheim-, Haushalts– und Betriebsversicherungen im Zuge eines Einbruchdiebstahls in der Versicherungssparte Einbruchdiebstahl mitversichert.

Gut zu wissen!

Der „reine Vandalismus“, also ohne einen Einbruchdiebstahl, ist jedoch nicht automatisch versichert.

Dies ist besonders ärgerlich, wenn bspw. die Gebäudefassade mit Graffiti „verschönert“ wurde.
Je nach Produktangebot des jeweiligen Versicherers werden aber auch Deckungen für Schäden an versicherten Sachen durch reinen Vandalismus angeboten.

Relevante Fragen nach einem Schaden
(Auszug)

Besteht Deckung für Vandalismus?

Im Rahmen der Versicherungssparte Einbruchdiebstahl ist der Vandalismus im Zuge eines Einbruchs mitversichert.
Es wird also geprüft ob die passende Versicherungsdeckung, also eine Einbruchdiebstahls-Versicherung, abgeschlossen wurde.

Welche Sachen sind betroffen?

Es geht es darum ob überhaupt versicherte Sachen durch Vandalismus beschädigt wurden, da der Versicherungsschutz ausschließlich für jene Sachen gilt, die in Deinem Versicherungsvertrag als „versicherte Sachen bzw. Objekte“ angeführt sind.

Vandalismus im Zuge eines Einbruchs?

Ein Vandalismus-Schaden ist idR. im Zuge eines Einbruchdiebstahls versichert?

Wenn es sich um einen „reinen Vandalismus“ handelt, also ohne, dass die Beschädigung bzw. Zerstörung Deiner Sachen während eines Einbruchs passiert ist, leisten Versicherer aber nicht (immer).

Der Schaden durch einen reinen Vandalismus ist nur mit einer Vertragserweiterung gedeckt, muss also extra versichert werden.

Wurden die relevanten Obliegenheiten eingehalten?

Obliegenheiten sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen beschrieben.
Im Falle einer Einbruchdiebstahl-Versicherung ist eine Obliegenheit bspw. die versicherten Räume bei deren Verlassen ordnungsgemäß zu versperren.

Stimmt die Versicherungssumme?

Nach einem Sachschaden wird üblicherweise auch die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme überprüft um ggf. im Falle einer Unterversicherung die Versicherungsleistung entsprechend anzupassen.

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Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Haushaltsversicherung, Sachversicherung, V

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