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Optionsversicherung

Durch den Abschluss einer Optionsversicherung, auch „Sonderklasse mit Option“ genannt, im Rahmen einer privaten Krankenversicherung sichert man sich für einen zukünftigen Zeitpunkt jene Konditionen, die dem aktuellen Eintrittsalter und Gesundheitszustand entsprechen.

Durch die Option kann mit einer geringen Prämienhöhe, der Anspruch auf einen Tarifwechsel auf die umfassende Sonderklasseversicherung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden, ohne dass bei diesem Umstieg das höhere Eintrittsalter und der zukünftige Gesundheitszustand für die Prämie herangezogen werden.
Die Prämie einer Optionsversicherung beträgt etwa 1/4 bis 1/3 der Prämienhöhe der Sonderklasseversicherung und der Versicherungsschutz entspricht, abhängig vom Versicherer, jener der Sonderklasse nach Unfall bzw. einer Ausschnittsdeckung für bestimmte schwere Krankheiten.

Je nach Vereinbarung besteht eine Möglichkeit jährlich oder zu definierten Zeitpunkten auf einen höherwertigen Tarif umzusteigen. Üblicherweise ist die Laufzeit einer Optionsversicherung mit einem bestimmten Alter der versicherten Person begrenzt, bei dem eine automatische Tarifumstellung erfolgt.

Beispiel: 
Frau A schließt im Alter von 25 Jahren eine Optionsversicherung ab, die sie jährlich zur Hauptfälligkeit ohne neuerliche Gesundheitsprüfung zu einem höherwertigen Tarif umwandeln kann. 
Erfolgt bis zum 50. Lebensjahr keine durch Frau A veranlasste Umstellung, wird der Tarif automatisch auf eine umfassende Sonderklasse umgestellt und die entsprechende Prämie verrechnet.

Soll ein Tarifwechsel unterjährig bzw. an einem anderen als den vereinbarten Zeitpunkten erfolgen, ist dies nur mit Zustimmung des Versicherers und einer neuerlichen Gesundheitsprüfung möglich.

Gut zu wissen!

Du sicherst Dir durch eine Optionsversicherung die Prämienhöhe, die zu Deinem aktuellen Eintrittsalter und Gesundheitszustand passt. Optionsversicherungen also sind gerade für junge Menschen eine interessante Lösung um in die private Krankenversicherung einzusteigen und später flexibel Anpassungen vornehmen zu können.

Beachte unbedingt die im Vertrag geltenden Regelungen für den Tarifumstieg. Solltest Du bspw. aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung bereits vor der nächsten Umstellungsmöglichkeit einen Tarifwechsel vornehmen wollen bzw. müssen, ist dies nur mit Zustimmung Deines Versicherers möglich. Im Zuge dessen wird eine neuerliche Risikoprüfung durchgeführt, die uU. zu schlechteren Konditionen für Dich führen kann, solltest Du unbedingt umsteigen wollen.
Dies gilt auch für bevorstehende Entbindungen.

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Krankenversicherung, O, Personenversicherung|Neuabschluss

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