Planungshaftpflicht-Versicherung

Unter Planungshaftpflicht-Versicherungen versteht man eine Berufshaftpflicht-versicherung, die speziell für die Tätigkeit von Architekten und Planungsbüros relevant ist.

Genauso wie bei anderen Haftpflichtversicherungen leistet auch diese Form für begründete Schadenersatzansprüche Dritter bzw. wehrt unbegründete Ansprüche ab.
In diesem Fall für Vermögensschäden, die aufgrund einer fehlerhaften Planung eines Bauvorhabens durch den Versicherungsnehmer (=Planer) entstanden sind.

Eine Planungshaftpflicht-Versicherung deckt die Kosten der Schadenersatzansprüche selbst als auch jene Aufwände, die im Zuge der Schadensabwicklung entstehen.

Gut zu wissen!

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei einer Planungshaftpflicht-Versicherung bestimmte Ausschlüsse und Obliegenheiten zu beachten. Welche das im konkreten Fall sind, steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Fehler in der Planungsphase eines Projekts können weitreichende und kostspielige Folgen haben. Eine Abstimmung mit für diesen Bereich spezialisierten Berater:innen ist daher sehr empfehlenswert.