Sistierung
Unter Sistierung versteht man im Verischerungskontext das Unterbrechen des Versicherungsschutzes.
Es handelt sich um eine „Pause“ der Deckung aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Während der Dauer dieser Unterbrechung entfällt die Zahlung der Prämie teilweise oder zur Gänze.
Eine Sistierung bedeutet nicht, dass der Vertrag endet, sondern nach der Unterbrechung wieder zu den vereinbarten Konditionen weiterläuft.
Beispiel der Krankenversicherung:
Herr M. hat einen finanziellen Engpass und teilt seinem Versicherer mit, dass er die Deckung aus seiner privaten Krankenversicherung unterbrechen will für 1 Jahr. Der Vertrag wird auf „Anwartschaft“ gestellt und es ist ein geringer Anteil der bisherigen Prämie zu entrichten. Nach dem Jahr läuft alles wieder zu den bestehenden Konditionen weiter.
Beispiel der KFZ-Versicherung:
Frau P. hinterlegt während der Wintermonate die Kennzeichen Ihres Cabrios. Während dieser Zeit „ruht“ ihr Vertrag. Die Prämie für die KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die motorbezogene VersSt. sind in dieser Zeit nicht zu entrichten.
Eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes hat den Vorteil, dass man sich die Rechte und Konditionen aus dem bestehenden Vertrag sichert.
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