M&A-Versicherung
Die M&A-Versicherung, kurz für Mergers & Acquisitions Versicherung, ist eine spezielle Versicherungslösung für Unternehmensübernahmen und –fusionen.
Man spricht auch von einer „Versicherung für Transaktionsrisiken“.
Mergers and Acquisitions sind also Transaktionen, bei denen ein Unternehmen von einem anderen gekauft bzw. in dieses integriert werden soll. Auch Zusammenschlüsse von Unternehmen sind hier Thema.
Versichert werden, je nach Vertragsgestaltung, sowohl bekannte als auch unbekannte Gefahren, die sich aus einem Due Diligence-Prozess und Verhandlungen ergeben können.
Relevant sind solche Versicherungslösungen, um die finanziellen Folgen abzufedern, die sich aus Vertragsverletzungen ergeben; also wenn Zusagen oder Garantien nicht eingehalten werden.
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M&A-Versicherungen bieten sowohl Käufern als auch Verkäufern Vorteile, da Garantien gefordert und Haftungen reduziert werden können.
Grundsätzlich gibt es bei einem M&A-Prozess zwei Seiten:
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Verkäuferseite
Verkäufer sichern sich mit einer M&A-Versicherung gegen Haftungsansprüche des Käufers ab, um bspw. den Verkaufserlös zu schützen oder für sich eine zusätzliche Haftungsabsicherung zu schaffen. -
Käuferseite
Der Käufer versichert mit einer M&A-Versicherung Eigenschäden, die entstehen, wenn vereinbarte Zu-/Aussagen des Verkäufers nicht zutreffen.
Bspw.: fehlerhafte Bilanzen, rechtliche Eigentumsverhältnisse oder vorhandene Steuerverbindlichkeiten
Für den Abschluss einer M&A-Versicherung werden durch den Versicherer mehrere Punkte sehr genau geprüft, da im Schadenfall die dabei entstehenden finanziellen Folgen sehr hoch sein können.
Geprüft werden u.a. die jeweiligen Geschäftsfelder der beteiligten Unternehmen oder die zu erwartenden Schäden im Verhältnis zur gewünschten Versicherungssumme.
Der Versicherungsschutz umfasst meist nur die beiden Vertragsparteien des M&A-Vertrages.
Ansprüche dritter Parteien sind idR. nicht versichert; bspw, wenn es um die Verletzung von Immaterialgüterrechten geht.
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