Rohrbruch
Als Rohrbruch versteht man in der Leitungswasserversicherung einen Bruch von wasserführenden Zu- od. Ableitungsrohren.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich welcher Versicherungsvertrag besteht.
Eine Haushaltsversicherung oder eine Betriebseinrichtungs-versicherung deckt ausschließlich Schäden an den versicherten Sachen, also der Einrichtung.
Eigenheim– bzw. Gebäudeversicherungen ersetzen Schäden am versicherten Gebäude und leisten Ersatz für das gebrochene Rohr. Hierbei wird zudem berücksichtigt wieviel Rohrersatz durch den Versicherer erbracht wird.
Beachte bei den Versicherungsbedingungen Deiner Leitungswasserversicherung ob bzw. wie Rohrbrüche auch außerhalb des Grundstücks gedeckt sind.
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