Grundfähigkeits-Versicherung
Eine Grundfähigkeits-Versicherung leistet, wenn man bestimmte fundamentale Fähigkeiten verliert, wie bspw. Gehen, Sehen, Sprechen oder Hören.
Ähnlich der Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit, wird die Versicherungsleistung im Schadenfall üblicherweise in Form einer monatlichen Rente für die vereinbarte Dauer ausbezahlt. Je nach Versicherer kann aber auch eine einmalige Kapitalleistung möglich sein.
Im Unterschied zu Berufsunfähigkeits-Versicherungen spielt eine weitere Ausübung des Berufs nach Eintritt des Versicherungsfalles keine Rolle. Die versicherte Person erhält die Versicherungsleistung auch, wenn sie nach dem Verlust einer Grundfähigkeit einem Beruf nachgeht.
Relevant ist ausschließlich der Verlust einer im Vertrag definierten Fähigkeit. Diese sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufgelistet.
Beispiel:
Herr K. kann nach einem schweren Unfall nicht mehr gehen, kann aber seinem Beruf als Büroangestellter weiterhin nachgehen.
Neben seinem Einkommen erhält er für die vereinbarte Dauer von X Jahren eine monatliche Rente von seiner Grundfähigkeits-Versicherung.
Solche Versicherungsverträge zählen üblicherweise zu den Lebensversicherungen.
Der Abschluss von Berufsunfähigkeits-Versicherungen kann sich in Hinblick auf eventuell bestehende Vorerkrankungen und hohe Prämien häufig schwierig gestalten – eine Grundfähigkeits-Versicherung ist in der Regel „schneller“ abzuschließen, da die Gesundheitsprüfung vergleichsweise einfacher gestaltet ist und auch die Prämienhöhe geringer ist.
Den Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeits-Versicherung kann die Grundfähigkeits-Versicherung aber nicht ersetzen.