Allmählichkeitsschaden

Man spricht von Allmählichkeitsschäden, wenn durch die langsame andauernde Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit, sowie Ruß oder Rauch Schäden an den versicherten Gegenständen entstehen.

Es handelt es sich um kontinuierliche, schleichende Prozesse, bei denen der Eintritt des Schadens zeitlich nicht eindeutig definierbar sind.

Solche Schäden sind in Haftpflicht– und Sachversicherungen in der Regel ausgeschlossen.
Eine Ausnahme davon ist die Sparte Leitungswasser bei Gebäudeversicherungen, da, je nach Deckungsumfang, auch Schäden infolge Korrosion an Wasserrohren gedeckt sind und im Rahmen von Deckungen von Umweltschäden bei Haftpflichtversicherungen.

Gut zu wissen!

Achte bei Vertragsabschluss darauf, ob und wie Schäden aufgrund von Allmählichkeit im Leistungsumfang Deines Versicherers berücksichtigt werden. Ob dies der Fall ist, findest Du in den geltenden Versicherungsbedingungen Deines Vertrages.