Schadenfeuer

Unter Schadenfeuer versteht man ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft ausbreitet.
Man spricht auch von einem „Brand“.

Anders als das Nutzfeuer breitet es sich also selbständig aus. Diese Unterscheidung ist bei der Feuerversicherung von großer Bedeutung.
Wird aus einem Nutzfeuer ein Schadenfeuer, also wenn bspw. ein Funke aus dem Kamin den davor liegenden Teppich entzündet, besteht Leistungspflicht des Versicherers aus der Sparte Feuer.