Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist das Grundprinzip der Versicherungsmathematik.

“Der Barwert der erwarteten Leistungen des Versicherungsnehmers entspricht dabei dem Barwert der erwarteten Leistungen des Versicherers.“
Das bedeutet, dass die Prämie des Versicherungsnehmers langfristig betrachtet den Leistungen entsprechen soll, die der Versicherer zu zahlen hat.

Unter Berücksichtigung dieses mathematischen Prinzips ergibt sich die Höhe der benötigten Versicherungsprämie, die mit Hilfe von statistischen Werten so berechnet sein soll, dass die Höhe der Prämien der anzunehmenden Höhe der Schadenzahlungen entspricht.