D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung, auch „Directors & Officers Liability Insurance“ oder „Manager-Versicherung“ genannt, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für leitende Organe in Betrieben, wie bspw. Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte.
Sie bietet Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Haftung für reine Vermögensschäden, die aufgrund einer begangenen Pflichtverletzung bzw. unternehmerischer Fehlentscheidung bei der Ausübung der definierten Tätigkeit entstanden sind.

Eine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit des Deckungsumfanges ist es mittels Vereinbarung auch erweiterte Vermögensschäden zu versichern.

Leitungsorgane eines Betriebes haften für Verletzungen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht gegenüber dem eigenen Betrieb („Innenhaftung“) oder Dritten („Außenhaftung“).

Für Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen werden Manager persönlich und unbegrenzt, also mit seinem gesamten Privatvermögen, in die Pflicht genommen. Bei Inanspruchnahme des Managers muss dieser beweisen, dass er mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ gehandelt hat.
Zudem besteht eine Solidarhaftung der einzelnen Verantwortlichen. Diese gesamtschuldnerische Haftung gilt somit nicht nur für eigene Verfehlungen, sondern auch für jene der anderen Leitungsorgane des Betriebes.

Die D&O-Versicherung ist also im Prinzip eine „Berufshaftpflicht“ für diese Leitungsorgane und dient dem Schutz des Gesellschafts- und des Privatvermögens des jeweiligen Managers durch die Befriedigung begründeter Ersatzforderungen, welche durch eine schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Auch die Abwehr unbegründeter Forderungen ist Teil des Versicherungsschutzes.

Beispiel:
Gegen den Geschäftsführer der Muster GmbH  werden durch die Gesellschafter Ersatzansprüche gestellt, da dieser eine Änderung einer gesetzlichen Vorschrift übersehen, diese nicht eingehalten hat und dem Betrieb dadurch ein finanzieller Schaden idHv. € 50.000 entstanden ist.

Häufig sind D&O-Versicherungen Bestandteil des Arbeitsvertrages von Leitungsorganen.
Prämien für Verträge der Leitungsorgane von KMUs werden üblicherweise anhand deren Umsätze und der gewünschten Deckungssumme berechnet. Bei größeren Unternehmen und Konzernen werden in der Regel auch die Kennzahlen der letzten Jahre für die Prämienberechnung herangezogen.

Bei dem Vertragsabschluss sind die eventuell geltenden Wartezeiten zu beachten.

Gut zu wissen!

Die häufigsten Leistungsfälle der D&O sind Kostenübernahmen für die Abwehr von Ersatzansprüchen gegen den betroffenen Manager. Um auch für strafrechtliche Themen Versicherungsschutz zu haben, ist eine passende Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.