Erweiterter Vermögensschaden
Als erweiterte Vermögensschäden im Rahmen einer D&O-Versicherung, bezeichnet man finanzielle Nachteile am Vermögen des/der Geschädigten, die aus einem Personen– oder Sachschaden entstehen.
In der Regel leistet die D&O-Versicherung bei reinen Vermögensschäden.
Damit auch erweiterte Vermögensschäden versichert sind, bedarf es einer entsprechenden Klausel, da die Versicherungsbedingungen diese Deckung nicht von Haus aus vorsehen.
Je nach Versicherer gelten auch psychische Beeinträchtigungen von Arbeitnehmer:innen, die aufgrund der Verletzung von rechtlichen Vorschriften zur Gleichbehandlung entstehen, als Vermögensschaden.
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