Benannte Gefahren
Als benannte Gefahren bezeichnet man Schadenursachen, die im Versicherungsschutz explizit durch den Versicherer definiert und genau in den Versicherungsbedingungen beschrieben sind sind.
Beispiele für benannte Gefahren sind:
Das Gegenteil von benannten Gefahren sind unbenannte Gefahren, die genau ausformuliert sind.
Meist spricht man von unbenannten Gefahren, wenn es um All-Risk bzw. Allgefahren-Deckungen geht.
Link zu: Kontakt
Noch eine Frage?
Kontaktiere uns einfach!