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Benannte Gefahren

Als benannte Gefahren bezeichnet man Schadenursachen, die im Versicherungsschutz explizit durch den Versicherer definiert und genau in den Versicherungsbedingungen beschrieben sind sind.

Beispiele für benannte Gefahren sind:

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser

Das Gegenteil von benannten Gefahren sind unbenannte Gefahren, die genau ausformuliert sind.

Gut zu wissen!

Meist spricht man von unbenannten Gefahren, wenn es um All-Risk bzw. Allgefahren-Deckungen geht.

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