Claims made

Unter claims made versteht man bei Haftpflichtversicherungen, dass der Versicherungsfall dann eingetreten ist, wenn der Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt.

Bei „claims made“ ist es nicht wichtig wann der Schaden verursacht worden ist, sondern wann die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Es handelt sich also um eine Regelung, die relevant ist, wenn es darum geht zu bestimmen zu welchem Zeitpunkt ein Schaden eingetreten ist.

Gut zu wissen!

Neben dem Claims-made-Prinzip gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch das Ereignisprinzip, das Manifestationsprinzip und das Verstoßprinzip.